Neues Buch betrachtet Friedrich Engels in einem anderen Licht
Neues Buch betrachtet Friedrich Engels in einem anderen Licht
1. Prüfungsleistungen im Bachelor-Grundlagenbereich
1.1 Klausur
Im Rahmen der Gemeinschaftsklausur des Bachelor-Studiengangs BWL im Grundlagenbereich wird der Teil Produktion angeboten. Die dazugehörige Veranstaltung findet jeweils im Sommersemester statt, die Klausur kann in jedem Semester geschrieben werden.
Im Rahmen der 90-minütigen Klausur zu den Teilen II.1 Produktion und II.2 Absatz werden in Anlehnung an die Vorlesung und das Tutorium neun Fragen zu produktionswirtschaftlichen Themen gestellt und anteilig mit maximal 45 Punkten bewertet.
Die Klausur ist bestanden, wenn von den insgesamt 90 Punkten für die Teile Produktion und Absatz mindestens 45 Punkte erreicht werden.
1.2 Hausarbeit im Rahmen des Proseminars
Jeweils im Wintersemester findet ein Proseminar BWL statt. In der Veranstaltung sollen anhand eines betriebswirtschaftlichen Leitthemas folgende Lernziele vermittelt werden:
- Erarbeitung wissenschaftlicher Inhalte zum Thema im Rahmen einer zu erstellenden Hausarbeit,
- Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens, einschließlich der Informationsbeschaffungsstrategien zur Erstellung einer wissenschaftlichen Hausarbeit,
- Arbeit in Kleingruppen,
- Vortrag einschließlich Präsentationstechnik.
Ziel des Proseminars ist die Erstellung einer Hausarbeit, deren erfolgreiche Anfertigung durch eine Prüfungsleistung mit einer Note bescheinigt wird .
2. Prüfungsleistungen im Bachelor-Vertiefungsbereich und Master-Studiengang
PO 2007:
Bitte beachten Sie die ab WS 07/08 geänderte Zusammensetzung von
- Modul 1: Produktion (Produktionsmanagement, Wissensmanagement, Fallst.-Üb.) [Bachelor Vertiefungsbereich]
- Modul 2: Innovation (Innovationsmanagement, Internationales Management, Fallst.-Üb.) [Master-Studiengang]
Die Prüfungen werden bis SS 09 parallel nach der bisherigen und der neuen Studienordnung durchgeführt.
Bei den Klausuren bedeutet dies das Angebot von 3 Themen für die Fächer Internationales Management, Produktionsmanagement, Wissensmanagement, von denen 2 zu wählen sind.
Bei der mündlichen Prüfung wählen die Kandidaten bei der Anmeldung zwei von folgenden drei Fächern:
Innovationsmanagement, Wissensmanagement, Internationales Management.
Die Entscheidung für die bestehende oder neue Zuordnung kann nur einheitlich für die Klausur (Modul 1) und die mündliche Prüfung (Modul 2) gewählt werden.
2.1 Klausur
PO 2000, StO 2000 / PO 2004, StO 2004 / PO 2006, StO 2006 / PO 2007, STO 2007:
Grundlage für die 2-stündige Klausur im Hauptstudium sind die Veranstaltungen im Modul 1: "Produktion" (siehe auch unter "Veranstaltungsplan" ).
Die Fachprüfung setzt sich insgesamt zusammen aus den Prüfungen für Modul 1 (Klausur) und Modul 2 (mündliche Prüfung, siehe auch Punkt 2.2).
2.2 Mündliche Prüfungen
Mündliche Prüfungen werden innerhalb der Vorlesungszeit jedes Semester zweimal angeboten. Der erste Termin liegt in der ersten Woche nach Vorlesungsbeginn; der zweite Termin liegt in der letzten Woche vor dem Ende der Vorlesungszeit.Jeweils Donnerstags oder Freitags.
Die Anmeldung muss wegen der Abstimmung der Termine bis spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung im Sekretariat des Lehrstuhls mit ausgefülltem Schein erfolgen. Die Termine werden frühzeitig per Aushang und Internet bekannt gegeben.
Eine Abmeldung von der mündlichen Prüfung kann bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin erfolgen und muss sowohl im Prüfungsamt als auch im Sekretariat des Lehrstuhls bekanntgegeben werden (analog den Klausurregelungen).
Die mündlichen Prüfungen bis zum Sommersemester 2010 finden an folgenden Terminen statt:
SS 09: 16./17. April 2009 und 23./24. Juli 2009
WS 09/10: 15./16. Oktober 2009 und 04./05. Februar 2010
SS 10: 22./23. April 2010 und 22./23. Juli 2010
Folgetermine im bisherigen Rhytmus bei Bedarf und nach Absprache.
2.3 Hausarbeiten im Rahmen eines Seminars
In jedem Studienjahr (WS + SS) wird ein zweisemestriges Seminar angeboten, dabei bezieht sich dies im WS vorrangig auf Teilnehmer des Master-Studienganges und im SS auf diejenigen des Bachelor-Studienganges.
Übergangsweise setzt sich das Projekt des Diploms-Studiengangs aus den beiden Seminaren des WS und SS zusammen.
3. Allgemeine Hinweise zu wissenschaftlichem Arbeiten, formalen Kriterien, Orthographie, Sprache und Stil
Aus gegebenem Anlass (Zunahme nicht akzeptabler schriftlicher Arbeiten) weisen wir im Zusammenhang mit Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, Diplomarbeiten, Klausuren) gesondert auf die Bedeutung von Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens, von formalen Kriterien, Orthographie, Sprache und Stil hin.
Eine der Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens ist es, benutzte Quellen anzugeben. Dies bleibt auch unter den Bedingungen des Internets gültig. Wir prüfen daher die Einhaltung der Standards bei allen schriftlichen Arbeiten durch eine Volltextanalyse.
3.1 Hinweise zu Hausarbeiten und Diplomarbeiten
Die folgenden Zitate aus der Studienordnung und Prüfungsordnung des Fachbereichs beziehen sich auf wesentliche Merkmale eines selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens in einer Universität. An diesen Zielen und Maßstäben werden auch die Leistungen bei der Erstellung von Haus- und Diplomarbeiten gemessen. Im Grundstudium sollen hierzu die Basiskenntnisse vermittelt werden.
Bezugsrahmen gemäß Studienordnung und Prüfungsordnung
Nach § 2 der Studienordnung für den integrierten Studiengang Wirtschaftswissenschaft an der Bergischen Universität Wuppertal dient das Studium der Wirtschaftswissenschaft „(...) der Aneignung langfristiger, auf systematische kritische Erkenntnisgewinnung und Erkenntnisfortschritt gerichteter Qualifikationen, die die Berufsfähigkeit der Studierenden begründen und sich sowohl auf die Wissenschaft als auch auf die beruflichen Tätigkeitsfelder beziehen. Zu sichern ist die Fähigkeit der Studierenden, Wirtschaftspraxis unter vielfältigen theoretischen und praktischen Aspekten und Zusammenhängen zu analysieren, Handlungsalternativen zu entwickeln und in kritischer Sicht ihrer Bedingungen und Konsequenzen Verantwortung bei der Durchführung dieser Alternativen zu übernehmen.“
Ähnlich formuliert es § 1 der Prüfungsordnung für den integrierten Studiengang Wirtschaftswissenschaft an der Bergischen Universität: Es „(...) soll festgestellt werden, ob die Kandidaten die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben haben, die fachlichen Zusammenhänge überblicken und die Fähigkeit besitzen, selbständig wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.“ Weiter heißt es dort: „Das Studium soll den Kandidaten unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden.“
Insbesondere die Diplomarbeit, aber auch andere schriftliche Arbeiten sollen dabei zeigen, „(...) daß der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem der Wirtschaftswissenschaft selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.“ (§ 43 der Prüfungsordnung.) In den entsprechenden Veranstaltungen sollen „(...) komplexe Fragestellungen (...) entwickelt und erörtert werden, wobei der Lehrende das Seminar leitet und die Studierenden selbständig Beiträge in Form von Hausarbeiten, Referaten und Diskussionen leisten.“ (§ 8 der Prüfungsordnung.)
Umsetzung des Bezugsrahmens und Bewertungskriterien
Zur Bewertung entsprechender Arbeiten werden verschiedene Kriterien eingesetzt, die in unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung und damit in die Endnote einfließen. Diese Kriterien beziehen sich auf:
-- die Themenstellung, die Gliederung bzw. den Aufbau der Arbeit,
-- das Vorhandensein eines Problembewusstseins,
-- den eigentlichen Inhalt,
-- formale Kriterien, Orthographie, Sprache und Stil sowie
-- die Literaturverarbeitung.
An die Studenten werden dabei unterschiedliche Anforderungen gestellt. Diese sind unter anderem:
-- die Erstellung einer nachvollziehbaren Argumentationsstruktur,
-- die sinnvolle Unterteilung eines komplexen Themas,
-- die Beschreibung der Vorgehensweise,
-- die Darstellung und der Vergleich verschiedener wissenschaftlicher Aussagen diverser Autoren,
-- die Entwicklung einer Fragestellung und die Eingrenzung des Themas,
-- die Herausarbeitung und die Begründung einer eigenen Aussage,
-- die wissenschaftliche Positionierung der Arbeit,
-- die logisch nachvollziehbare Bearbeitung der Fragestellung,
-- die Anwendung der bestehenden Formvorschriften,
-- die sorgfältige Beachtung der Vorschriften für Orthographie, Sprache und Stil,
-- die Aufarbeitung der gängigen wissenschaftlichen Literatur mit dem Schwerpunkt auf Standardliteratur und normale Veröffentlichungen (Bücher, Artikel und Sammelbände mit ISBN-Nummer), dies sowohl deutsch- als auch englischsprachig, wobei der Anteil englischsprachiger Literatur 20% nicht unterschreiten sollte. - (Ergänzende Hinweise zur Verwendung von Internetquellen: Die Aufarbeitung von Internetquellen folgt bei Arbeiten im Hauptstudium den der Fachliteratur zugrundeliegenden wissenschaftlichen Standards; da im Grundstudium die Kenntnis dieser wissenschaftlichen Standards noch nicht vorausgesetzt werden kann und damit eine korrekte Einschätzung der Internetquellen durch die Studenten nicht gegeben ist, werden Internetquellen für schriftliche Abreiten im Grundstudium ausgeschlossen. Dadurch soll auch eine stärkere Auseinandersetzung mit Fachliteratur im Grundstudium gefördert werden.)
-- die Auswahl eines Literaturumfangs, der der Themenstellung angemessenen ist und der das Vorhandensein eines Problembewusstseins erkennen läßt.
Die oben genannten Anforderungen und Kriterien gehen unter „normalen Bedingungen“ mit unterschiedlichen Gewichtungen in die Benotung ein. Ist jedoch der zumutbare Toleranzspielraum für Fehler und Mängel bei einem Kriterium überschritten, führt dies für die gesamte Prüfungsleistung zu einer nicht ausreichenden Benotung. Wir wollen damit die Studierenden auch vor einem falschen Bild der entsprechenden Toleranz in der Praxis und die Hochschule vor einer nachhaltigen Rufschädigung schützen.
Des Weiteren wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Kopieren von Textteilen, Seiten bzw. kompletten Haus- und Diplomarbeiten einen Betrugsversuch darstellt, der entsprechende schwerwiegende Sanktionen nach sich zieht.
Literaturhinweise
Für einen Überblick über die Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens sei auf folgende ausgewählte Literaturquellen verwiesen:
- Theisen, Manuel Rene (2002):
Wissenschaftliches Arbeiten: Technik, Methodik, Form, 11. Aufl., München 2002.
- Werder, Lutz von (1995):
Grundkurs des wissenschaftlichen Schreibens, Berlin [u.a.], 1995.
3.2 Hinweise zu Klausuren
Viele der oben genannten Hinweise gelten auch für die Beantwortung von Klausurfragen. Explizit soll an dieser Stelle nochmals auf Orthographie, Sprache und Stil eingegangen werden. Auch hier gilt: Diese Anforderungen gehen unter „normalen Bedingungen“ mit einer gegenüber den inhaltlichen Merkmalen nachrangigen Gewichtung in die Benotung ein. Wird jedoch der zumutbare Toleranzspielraum für Fehler und Mängel überschritten, wird die gesamte Prüfungsleistung als nicht ausreichend bewertet. Die Beantwortung von Klausuraufgaben soll grundsätzlich in Form eines zusammenhängenden Fließtextes erfolgen, in dem eine Argumentationsstruktur entsprechend der gestellten Aufgabe erkennbar ist. Nicht akzeptiert wird die ausschließliche Beantwortung der gestellten Klausuraufgaben in Form von Stichwörtern bzw. Schaubildern.
3.3 Hinweise zu mündlichen Prüfungen
Bei der mündlichen Prüfung handelt es sich um ein etwa 20 bis 25 Minuten dauerndes Prüfungsgespräch über die Inhalte der Lehrveranstaltungen des Moduls II "Innovation". Dieses Gespräch dient dazu, den Kenntnisstand der Studierenden auf mehreren Ebenen zu erfassen: Zunächst sollen zentrale Begriffe und deren Bedeutungen definiert und erläutert werden, anschließend besteht die Aufgabe darin, vorhandenes Wissen sowohl auf aktuelle Themen zu beziehen als auch unterschiedliche theoretische Konzepte miteinander zu verknüpfen. Neben der Reproduktion von Wissen wird demnach auch eine gewisse Transferleistung im Umgang mit dem Prüfungsstoff erwartet. Dabei werden die beiden Teilgebiete einschließlich der Fallstudien/Übungen besprochen.
Als Beurteilungsmaßstäbe für die Antworten auf die gestellten Fragen gelten folgende Kategorien, aus denen sich die entsprechenden Bewertungen und anschließend die Note ableiten:
- Frage umfassend beantwortet (Notenbereich 1);
- Frage beantwortet (Notenbereich 2);
- Frage mit Hilfe beantwortet (Notenbereich 3);
- Frage zum Teil beantwortet (Notenbereich 4);
- Frage nicht beantwortet (Notenbereich 5).
Bei Nichtwissen wird jeweils einmalig eine Hilfestellung gegeben, die auf das Themengebiet hinweist, dem die Frage zugeordnet ist.
Die Note wird im Anschluß an die mündliche Prüfung mitgeteilt und erläutert. Der Ablauf der Prüfung wird von dem Beisitzer in einem Protokoll festgehalten, das in die Prüfungsakte übernommen wird.
4. Formvorschriften
Die Formvorschriften des Lehrstuhls finden sie hier. Bitte beachten Sie die neuesten Änderungen.